Praxis

für seelische Gesundheit

Eingliederungshilfe im Kindergarten

Im Kindergartenalltag brauchen manche Kinder eine intensivere Betreuung und Förderung, als es durch den normalen Gruppenalltag erbracht werden kann. Durch individuelle Entwicklungsverzögerungen oder Beeinträchtigungen ist die Teilhabe des Kindes im Kindergarten gefährdet.

Um weitere Entwicklungsbeeinträchtigung durch die fehlende Teilhabemöglichkeiten im Kindergarten zu verhindern, steht den Kindern rechtlich nach § 90 SGB IX die Unterstützung in Form einer Eingliederungshilfe zu.

Liegt eine Genehmigung für diese Art der Leistung vom Landratsamt Karlsruhe vor, kann ich als pädagogische Begleitung das Kind und das Umfeld unterstützen.

Zu meiner Arbeit als pädagogische Begleitung im Kindergarten gehört:

  • den Entwicklungsstand des Kindes erfassen
  • eine Beziehung und somit Vertrauen zum Kind aufbauen
  • die nächsten Entwicklungsschritte erkennen und spielerisch fördern
  • Kommunikation und Interaktion zwischen Kind und Umfeld fördern
  • Zusammenarbeit mit den Eltern, um zu zeigen, wie das Kind im häuslichen Umfeld unterstützt werden kann
  • Zusammenarbeit mit dem Kindergarten, um gemeinsam Strategien für ein gelingendes Miteinander im Kindergartenalltag zu fördern
  • Zusammenarbeit mit anderen pädagogischen Fachkräften, insbesondere der begleitenden Hilfe um Strategien zur Förderung und Unterstützung des Kindes auszutauschen

Umfang und Kosten

Voraussetzung für die Eingliederungshilfe im Kindergarten ist eine Genehmigung für die Eingliederungshilfe vom Landratsamt Karlsruhe. Die rechtliche Grundlage bildet die Eingliederungshilfe nach § 90 SGB IX für Kinder, deren Teilhabe aufgrund einer (drohenden) Behinderung beeinträchtigt ist.

Der Umfang richtet sich nach der bewilligten Höhe und Länge. In der Regel kann die pädagogische Begleitung zwischen 1-2 mal pro Woche für eine Stunde im Kindergarten stattfinden.

Die Kosten orientieren sich an den üblichen Satz für Heilpädagog*innen im Landkreis Karlsruhe. Der Kindergarten kann die anfallenden Kosten durch die genehmigten Gelder vom Landratsamt decken, sodass keine Mehrbelastung entsteht. Für die Eltern entstehen keine Kosten.